Inhalt
1. Was ist eine Greenwashing-Abmahnung? 2. Riskante Website-Texte — Tabelle: riskant vs. konform 3. Wo versteckt sich Greenwashing auf Websites? 4. Schutzmaßnahmen vor einer Abmahnung 5. Fazit

Was ist eine Greenwashing-Abmahnung?

Eine Greenwashing-Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, irreführende Umweltaussagen zu unterlassen. Sie kann von Wettbewerbern, Verbänden wie dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) oder qualifizierten Einrichtungen ausgesprochen werden — ohne dass es eines Gerichtsverfahrens bedarf.

Mit der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), die ab dem 27. September 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein muss, wird das Abmahnpotenzial erheblich größer: Statt allgemeiner Irreführungsregeln gelten dann klare Per-se-Verbote für bestimmte Umweltaussagen. Ein Verstoß ist damit leichter festzustellen und leichter abzumahnen — ohne Auslegungsspielraum.

Achtung: Abmahnkosten sind erheblich

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Greenwashing kostet Abgemahnte typischerweise 1.500–5.000 € — für Anwaltskosten, Unterlassungserklärung und ggf. Vertragsstrafe bei Wiederholung. Hinzu kommen Kosten für die Überarbeitung der betroffenen Texte.

Wer kann abmahnen?

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erlaubt Abmahnungen durch:

Das bedeutet: Jeder Wettbewerber, der Ihre Website liest und eine unzulässige Umweltaussage findet, kann Sie abmahnen. Und mit einem automatischen Website-Scanner ist das einfacher als je zuvor.

Riskante Website-Texte — riskant vs. konform

Die folgenden Formulierungen sind nach der EmpCo-Richtlinie ab September 2026 verboten oder stark risikobelastet. Die Tabelle zeigt typische Beispiele und konforme Alternativen.

Riskante Formulierung Problem Konforme Alternative
„Nachhaltige Produkte" Allgemeine Umweltaussage ohne Nachweis — Per-se-Verbot Nr. 2 „Produkte aus recyceltem PET (mind. 80 %), zertifiziert nach ISO 14001"
„Umweltfreundliche Verpackung" Zu vage, kein Bezugspunkt — Per-se-Verbot Nr. 2 „Verpackung aus 100 % Recyclingkarton, FSC-zertifiziert"
„CO₂-neutrales Unternehmen" Kompensationsbasiert ohne anerkannten Standard — Per-se-Verbot Nr. 4 „CO₂-Reduzierung um 40 % seit 2020 (SBTi-Pfad), Restmenge kompensiert via Gold-Standard"
„Klimaneutral bis 2030" Zukunftsversprechen ohne konkreten Plan — Per-se-Verbot Nr. 3 „Klimaneutral bis 2030: Reduktionsfahrplan veröffentlicht unter [Link]"
„Grüner Strom" (ohne Zertifizierung) Irreführend ohne anerkanntes Label — Per-se-Verbot Nr. 2 „100 % Windkraft, Grüner Strom Label-zertifiziert (Zertifikat-Nr. XY)"
Selbst erstelltes „Öko-Qualitäts-Siegel" Nicht von Dritten geprüft — Per-se-Verbot Nr. 10 Nur EU Ecolabel, Blauer Engel, EMAS o.ä. anerkannte Labels verwenden
„Gut für die Umwelt" Keine Spezifität, kein Nachweis — Per-se-Verbot Nr. 2 Konkrete Eigenschaft benennen: z.B. „Ohne Mikroplastik, biologisch abbaubar nach OECD 301B"
ℹ️ Wo ist die vollständige Verbotsliste?

Die vier Per-se-Verbotskategorien der EmpCo-Richtlinie sind im Anhang I der Richtlinie aufgeführt. Eine vollständige Erklärung finden Sie auf unserer EU-Richtlinie 2024/825 Erklärseite.

Wo versteckt sich Greenwashing auf Websites?

Unternehmen denken bei Greenwashing oft an Produktseiten. Tatsächlich verteilen sich problematische Aussagen über die gesamte Website — und genau das macht eine manuelle Prüfung so aufwändig.

Die häufigsten Fundorte

Eine mittelgroße Unternehmenswebsite hat 50–300 Seiten. Selbst wenn Sie alle Produktseiten bereinigen — der Footer, der Karriere-Blog, die Über-uns-Seite: Überall können sich problematische Formulierungen verstecken, die Sie vielleicht vor Jahren geschrieben und seitdem nicht mehr angefasst haben.

Beispiel aus der Praxis

Ein Online-Händler für Haushaltsprodukte überarbeitete seine Produktseiten sorgfältig — übersah aber den Footer, der seit 2021 den Satz „Nachhaltig wirtschaften seit Gründung" enthielt. Ein Wettbewerber entdeckte es per automatischem Scan und mahnte ab. Ergebnis: 3.200 € Anwaltskosten plus Unterlassungserklärung.

Schutzmaßnahmen vor einer Greenwashing-Abmahnung

1. Vollständige Website-Prüfung durchführen

Der erste und wichtigste Schritt: Scannen Sie Ihre gesamte Domain systematisch auf verbotene Umweltaussagen. Manuell ist das bei mehr als 10–20 Seiten kaum realistisch. Ein automatischer Website-Scanner prüft alle erreichbaren Seiten Ihrer Domain in wenigen Minuten und listet genau auf, welche Aussagen auf welcher Seite ein Risiko darstellen.

2. Dokumentation anlegen

Für jede Umweltaussage, die Sie weiterhin verwenden wollen, sollten Sie eine Dokumentation anlegen: Welcher Nachweis liegt vor? Welches Zertifikat gilt? Bis wann ist es gültig? Diese Dokumentation ist im Abmahnfall Ihr wichtigstes Verteidigungsmittel.

3. Regelmäßige Wiederholungsprüfung

Eine einmalige Prüfung reicht nicht. Neue Blogposts, überarbeitete Produktseiten, aktualisierte Über-uns-Texte — jede Inhaltsänderung kann neue Risiken einführen. Etablieren Sie einen Prozess, der neue Inhalte vor der Veröffentlichung auf Greenwashing prüft.

4. Mitarbeiter sensibilisieren

Marketing, Content und Produktmanagement müssen wissen, welche Formulierungen ab September 2026 verboten sind. Ein internes Briefing mit der Tabelle oben und dem Verweis auf die EmpCo-Verbotsliste reicht als erster Schritt aus.

5. Externe Zertifizierungen aktuell halten

Wer anerkannte Labels wie den Blauen Engel, EU Ecolabel oder EMAS nutzt, darf diese nennen — muss aber sicherstellen, dass die Zertifikate noch gültig sind. Ein abgelaufenes Zertifikat, das weiterhin auf der Website steht, ist ebenfalls abmahnfähig.

Fazit

Die Greenwashing-Abmahnung ist kein theoretisches Risiko. Mit dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie im September 2026 und dem Aufkommen automatischer Website-Scanner wird es für Wettbewerber technisch trivial, Verstöße auf Ihrer Domain zu identifizieren. Das Abmahnpotenzial ist real — und die Kosten eines Verstoßes sind erheblich.

Die Lösung ist nicht, keine Umweltaussagen mehr zu machen. Konkrete, nachgewiesene und spezifische Aussagen sind weiterhin erlaubt und wettbewerbsrechtlich sauber. Das Problem sind die vagen, allgemeinen Versprechen, die sich in vielen Websites seit Jahren angesammelt haben.

Der erste Schritt ist eine vollständige Bestandsaufnahme: Was steht auf Ihrer Website? Wo steht es? Und ist es nach den neuen Regeln noch zulässig? Diese Fragen beantwortet ein automatischer Website-Scan in wenigen Minuten — kostenlos und ohne Account.

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