Inhalt
1. Warum sind „nachhaltig" und „umweltfreundlich" verboten? 2. Die vollständige Liste verbotener Begriffe 3. Self-Check-Checkliste (5 Fragen) 4. Erlaubte Formulierungen als Alternativen 5. Fazit

Warum sind „nachhaltig" und „umweltfreundlich" verboten?

Die Antwort liegt in der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), deren deutsche Umsetzungsregeln seit dem 27. September 2026 gelten. Sie ergänzt die UGP-Richtlinie um neue Einträge in der sogenannten „schwarzen Liste" in Anhang I.

Per-se-Verbot Nr. 2 dieser schwarzen Liste lautet: Ein Unternehmen darf keine allgemeinen Umweltaussagen machen, für die es keinen nachgewiesenen Ausnahmeumweltvorteil des Produkts oder des Unternehmens gibt. Konkret gemeint sind Aussagen wie:

Das Problem dieser Begriffe ist ihre Unspezifität. Sie sagen nichts darüber aus, was genau nachhaltig ist, warum es umweltfreundlich ist oder wer das geprüft hat. Für Verbraucher und Wettbewerber sind sie nicht überprüfbar — und genau das ist der Grund für das Verbot.

Seit September 2026: verschärfte Vorgaben

Allgemeine Umweltaussagen können unter die neuen Verbote fallen, wenn die behauptete hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Ein einzelner Begriff ist deshalb ein Prüfsignal; seine rechtliche Bewertung hängt von Aussage, Kontext und Belegen ab.

Die vollständige Liste verbotener allgemeiner Umweltbegriffe

Die folgende Tabelle zeigt typische verbotene Formulierungen, die Unternehmen aktuell noch weitverbreitet verwenden:

Verbotene Formulierung Warum verboten
„Nachhaltiges Unternehmen" Allgemeine Aussage über das gesamte Unternehmen ohne Nachweis
„Nachhaltige Produkte" Kein spezifisches Merkmal, kein anerkannter Standard
„Umweltfreundliche Verpackung" Kein Bezugspunkt: umweltfreundlicher als was?
„Grüne Energie" / „Green Energy" Ohne anerkanntes Herkunftszertifikat (z.B. Grüner Strom Label)
„Ökologisch produziert" Kein anerkanntes Öko-Siegel (Bio/EU Organic) als Nachweis angegeben
„Klimafreundliches Produkt" Keine Lebenszyklusanalyse, kein anerkannter Standard
„100 % natürlich" „Natürlich" ist keine Umwelteigenschaft im Sinne der Richtlinie
„Wir denken grün" Keinerlei Aussagegehalt, rein werbliche Aussage ohne Substanz
„Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen" Zu vage, kein messbares Kriterium
„Für eine bessere Welt" Implizite Umweltaussage ohne jeglichen Nachweis
ℹ️ Auch Bilder und Alt-Texte sind betroffen

Das Verbot gilt nicht nur für Fließtext. Auch Bildbeschreibungen (Alt-Attribute), Bildunterschriften, Button-Texte und Metatexte für Suchmaschinen dürfen diese Formulierungen nicht enthalten.

Self-Check-Checkliste: 5 Fragen für Ihre Website

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Erlaubte Formulierungen als Alternativen

Das Verbot trifft nur vage Aussagen ohne Substanz. Konkrete, nachgewiesene und spezifische Formulierungen sind weiterhin erlaubt — und oft sogar überzeugender:

Verboten (ab Sept. 2026) Erlaubte Alternative
„Nachhaltige Produkte" „Produkte aus 80 % Recyclingmaterial, zertifiziert nach ISO 14001"
„Umweltfreundliche Verpackung" „Verpackung aus 100 % Recyclingkarton, ohne Kunststoffbeschichtung"
„Klimafreundlich" „40 % weniger CO₂ im Vergleich zu 2020 (Basis: Scope-1- und Scope-2-Emissionen)"
„Grüner Strom" „100 % Windkraft, Grüner Strom Label-zertifiziert (Zertifikat-Nr. XY)"
„Wir denken grün" Weglassen oder ersetzen durch: „EMAS-zertifiziert seit 2019 (Reg.-Nr. DE-123)"
„CO₂-neutrales Unternehmen" „CO₂-Reduktion um 55 % seit 2018 (SBTi-Pfad), verbleibende Emissionen kompensiert via Gold Standard"

Das Muster ist immer gleich: Was genau ist nachhaltig? Wie wurde das gemessen oder zertifiziert? Wer hat es geprüft? Wenn Sie diese drei Fragen beantworten können, ist Ihre Formulierung sehr wahrscheinlich zulässig.

Fazit

„Nachhaltig", „umweltfreundlich" und ähnliche Begriffe sind nicht per se schlecht — aber per Gesetz zu vage, um sie weiterhin unspezifisch zu verwenden. Die EmpCo-Richtlinie zwingt Unternehmen nicht dazu, ihre Nachhaltigkeitskommunikation aufzugeben. Sie zwingt sie dazu, konkret zu werden.

Das ist letztlich eine Chance: Konkrete, nachweisbare Aussagen sind glaubwürdiger als Allgemeinplätze. Unternehmen, die diese Umstellung jetzt vornehmen, verschaffen sich einen Kommunikationsvorteil — während Wettbewerber noch mit vagen Versprechen unterwegs sind.

Der erste Schritt ist herauszufinden, wo auf Ihrer Website diese Begriffe stehen. Die obige Checkliste gibt einen ersten Anhaltspunkt — für eine vollständige Bestandsaufnahme aller Seiten Ihrer Domain empfiehlt sich ein automatischer Scan.

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