Warum Stadtwerke besonders betroffen sind
Kein Sektor ist von der EmpCo-Richtlinie stärker betroffen als die Energiewirtschaft. Greenwashing bei Stadtwerken und Energieversorgern ist kein Randphänomen — es ist die Regel. Wer die Tarifseiten regionaler Versorger durchsieht, findet auf nahezu jeder Produktseite Begriffe wie „grüner Strom", „klimaneutrale Energie", „nachhaltige Wärme" oder „Ökostrom für die Energiewende".
Das ist kein Zufall. Energieversorger stehen unter enormem kommunikativem Druck: Kunden erwarten Bekenntnis zur Energiewende, der Wettbewerb um Ökostromkunden ist intensiv, und das Produkt selbst — Elektrizität aus dem Netz — ist physisch nicht unterscheidbar. Die Differenzierung läuft über Herkunftsnachweise und Zertifizierungen, die für den Laien schwer zu durchschauen sind. Das schafft Anreize für vage, übertreibende Kommunikation.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Feld bereits vor Jahren erkannt. Mit über 90 erfolgreichen Gerichtsverfahren gegen Werbung mit dem Begriff „klimaneutral" — viele davon gegen Energieversorger — hat sie gezeigt, dass die Rechtslage bereits vor der EmpCo-Richtlinie eindeutig war. Ab September 2026 verschärft sich das Risiko weiter: Die Verbote sind dann gesetzlich kodifiziert, und neben der DUH können auch Wettbewerber und Verbraucherzentralen klagen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits über 90 erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Werbung mit „klimaneutral" geführt — viele davon gegen Energieversorger. Ab September 2026 können zusätzlich Wettbewerber und Verbraucherzentralen auf Basis des neuen UWG klagen. Das Abmahnrisiko vervielfacht sich.
Besonders problematisch ist die hohe Seitenzahl typischer Stadtwerke-Websites. Ein mittelgroßes Stadtwerk betreibt oft 200–500 Unterseiten: Tarifseiten für Strom, Gas, Wärme, Autostrom und Solar; Produktdetailseiten; Nachhaltigkeitsberichte; Pressemitteilungen; FAQ-Bereiche; lokale Aktionsseiten. Greenwashing-Aussagen streuen sich über all diese Bereiche — und jede einzelne Seite kann Grundlage für eine Abmahnung sein.
Die 5 häufigsten Greenwashing-Verstöße bei Stadtwerken
Die folgende Analyse basiert auf typischen Formulierungen, die in der deutschen Energiewirtschaft verbreitet sind. Sie zeigt, welche Muster besonders häufig vorkommen — und warum sie rechtlich problematisch sind.
1. „Unser Ökostrom ist klimaneutral"
Die Kombination aus „Ökostrom" und „klimaneutral" ist einer der häufigsten Verstöße in der Greenwashing-Energiewirtschaft. „Klimaneutral" ist ein Per-se-Verbot, wenn die Aussage auf CO₂-Kompensation basiert — und auch wenn sie es nicht tut, fehlt in der Regel der unmittelbare Nachweis auf der gleichen Seite. Das BGH-Urteil Katjes gilt: Der Nachweis muss sofort sichtbar sein, nicht nach einem Klick.
2. „Grüne Energie für eine nachhaltige Zukunft"
Diese Formulierung ist doppelt problematisch: Sie enthält sowohl eine allgemeine Umweltaussage („grüne Energie") als auch ein ungesichertes Zukunftsversprechen („nachhaltige Zukunft"). Beide Elemente sind ohne substanzielle Grundlage nach EmpCo-Richtlinie unzulässig. In der Praxis findet sich diese oder ähnliche Formulierungen als Hero-Text auf der Startseite vieler Stadtwerke.
3. „Klimaneutraler Gastarif durch CO₂-Kompensation"
Der klimaneutrale Gastarif ist der kritischste Fall: Er benennt sogar die Kompensation — und trifft damit exakt das Per-se-Verbot der EmpCo-Richtlinie. Produkte, deren Klimaneutralitätsclaim ausschließlich auf CO₂-Kompensation beruht (Offset-Projekte, Zertifikatskäufe), sind nach Anhang I UWG n.F. kategorisch verboten. „Klimaneutral Gas verboten" — wenn der Nachweis über Kompensation läuft, gilt das ohne Ausnahme.
4. „Wir setzen auf nachhaltige Energielösungen"
Allgemeine Umweltaussagen ohne jede Spezifizierung sind nach EmpCo-Richtlinie unzulässig. „Nachhaltige Energielösungen" sagt nichts aus — keine Quelle, keine Zertifizierung, kein Maßstab. Diese Art von Formulierungen findet sich häufig auf Unternehmens- und Über-uns-Seiten sowie in Stellenanzeigen, die mit dem Nachhaltigkeitsengagement des Unternehmens werben.
5. Selbst erstellte Öko-Siegel oder Badges auf der Website
Ein verbreitetes Muster: Stadtwerke gestalten eigene grafische Elemente — „Unser Öko-Plus-Strom", „100% Grün"-Badge, „Klimafreundlich"-Icon — ohne dass dahinter eine anerkannte externe Zertifizierung steht. Solche selbst erstellten Kennzeichen gelten nach EmpCo-Richtlinie als unzulässige Nachhaltigkeitskennzeichnungen und sind per se verboten. Nur Labels mit unabhängiger Prüfung und staatlicher oder EU-Anerkennung sind zulässig.
Was dürfen Stadtwerke noch sagen?
Die Einschränkungen sind real — aber sie bedeuten nicht das Ende jeglicher Umweltkommunikation. Ökostrom-Werbung ist zulässig, solange sie spezifisch, belegbar und mit anerkanntem Nachweis versehen ist. Die folgende Tabelle zeigt konkrete Umformulierungen für typische Stadtwerke-Aussagen.
| Verboten | Rechtskonform |
|---|---|
| „Unser grüner Strom" | „100 % Wasserkraft aus dem Kraftwerk Rurtalsperre, zertifiziert durch Grüner Strom Label (Zertifikat Nr. GSL-XXXX)" |
| „Klimaneutrales Gas" | „Erdgas mit 15 % Biomethan-Anteil (Herkunftsnachweis nach GreenGas-Register, Charge-ID: GG-2025-XXXX)" |
| „Nachhaltige Energie" | „Strom aus 100 % erneuerbaren Quellen: 60 % Wind, 30 % Solar, 10 % Wasser — Grüner Strom Label-zertifiziert" |
| „Klimafreundliche Fernwärme" | „Fernwärme mit 42 % erneuerbarem Anteil (EMAS-geprüft, Umwelterklärung 2025)" |
| „Grüner Autostrom für E-Autos" | „Ladestrom aus 100 % Windkraft, Herkunftsnachweis nach EEG, Guarantee of Origin Nr. GO-2025-XXXX" |
| „Wir schützen das Klima" | „Wir haben unsere Scope-1- und Scope-2-Emissionen seit 2020 um 38 % reduziert (Energieaudit TÜV Rheinland 2024)" |
Grüner Strom Label und ok-power sind die beiden wichtigsten anerkannten Labels für Ökostrom in Deutschland. Beide prüfen unabhängig und stellen sicher, dass der Strom tatsächlich aus erneuerbaren Quellen stammt — ohne Doppelvermarktung. Wer einen dieser Labels trägt, kann seine Produkte als „zertifizierten Ökostrom" bewerben — aber nur für den zertifizierten Teil des Portfolios.
Checkliste für Stadtwerke-Websites
Die Überprüfung einer typischen Stadtwerke-Website ist eine umfangreiche Aufgabe. Die folgende Checkliste hilft der Marketing- und Compliance-Abteilung, die relevanten Bereiche systematisch durchzugehen. Jeder Bereich kann eigenständige Greenwashing-Verstöße enthalten — auch wenn die Produktseiten bereits überarbeitet wurden.
-
Produktseiten Strom: Alle Tarifseiten (Basis, Öko, Solar, Gewerbe) auf vage Umweltaussagen prüfen. Besonders: Hero-Texte, Teasertexte, Vorteils-Bullets und Produktnamen.
-
Produktseiten Gas und Wärme: Gastarife mit Klimaneutralitäts- oder Biomethan-Claims prüfen. Fernwärme-Seiten auf allgemeine Nachhaltigkeitsaussagen prüfen.
-
Autostrom und Solar: E-Mobility-Seiten und Solarlösungen häufig mit Umweltaussagen überladen — systematisch auf spezifischen Nachweis prüfen.
-
Über-uns und Nachhaltigkeitsseite: Unternehmensdarstellungen enthalten häufig allgemeine Aussagen wie „nachhaltig aufgestellt" oder „klimafreundlich". Diese Seiten sind oft der Ausgangspunkt für Abmahnungen.
-
Pressemitteilungen und News: Archivierte Meldungen enthalten oft Aussagen, die nach aktuellem Recht nicht mehr zulässig sind. Auch ältere Inhalte können abgemahnt werden.
-
Social Media Profile und Posts: LinkedIn-, Facebook- und Instagram-Präsenzen sind ebenfalls erfasst. Besonders Bio-Texte und fixe Beiträge, die nicht regelmäßig aktualisiert werden.
-
PDF-Downloads und Broschüren: Produktbroschüren, Nachhaltigkeitsberichte und Angebotsunterlagen enthalten häufig veraltete oder vage Formulierungen.
-
Alle Siegel und Labels verifizieren: Jedes auf der Website gezeigte Siegel muss auf aktuelle Gültigkeit geprüft werden. Abgelaufene oder selbst erstellte Kennzeichen sind unzulässig.
Der EmpCo Scanner prüft Ihre Stadtwerke-Website automatisch auf alle relevanten Verstöße — kostenlos für bis zu 3 Seiten, ohne Account. Für größere Websites ab 4 Seiten erstellt er einen vollständigen PDF-Report mit konkreten Fundstellen und Handlungsempfehlungen.
Anerkannte Labels für Energieversorger
Nicht jedes Zertifikat, das auf Energieversorger-Websites zu finden ist, schafft auch die rechtliche Grundlage für Umweltaussagen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Labels anerkannt sind — und was sie genau nachweisen.
| Label | Was es nachweist | Gültig für |
|---|---|---|
| Grüner Strom Label | Strom aus 100 % erneuerbaren Quellen, kein Doppelverkauf von Herkunftsnachweisen, Förderung neuer Anlagen | Ökostromtarife |
| ok-power | Strom aus erneuerbaren Quellen mit Qualitätsstandard, unabhängig geprüft durch ÖkoInstitut / EnergieVision | Ökostromtarife |
| EMAS (EU Eco-Management) | Umweltmanagementsystem des Unternehmens, extern geprüft und EU-registriert | Unternehmensaussagen, nicht einzelne Produkte |
| TÜV-Zertifizierungen (z.B. TÜV SÜD EE01) | Herkunft aus erneuerbaren Energien, Auditierung des Lieferpfads | Ökostromtarife, abhängig vom konkreten Standard |
| Guarantee of Origin (GoO) | Herkunftsnachweis nach EU-Richtlinie 2018/2001 — bestätigt die Erzeugungsquelle | Stromherkunft, nicht als alleiniger Qualitätsnachweis für Umweltaussagen |
| GreenGas-Register | Herkunftsnachweis für Biomethan und erneuerbares Gas | Gastarife mit Biomethan-Anteil |
Wichtig: Ein Label berechtigt zur Umweltaussage nur im Rahmen seines Geltungsbereichs. EMAS bestätigt das Umweltmanagementsystem eines Unternehmens — nicht die Klimaneutralität eines einzelnen Stromtarifs. Grüner Strom Label gilt für den zertifizierten Tarif — nicht für das gesamte Produktportfolio oder das Unternehmen als Ganzes.
Fallbeispiel: So sieht eine konforme Stadtwerke-Website aus
Das folgende fiktive Beispiel zeigt, wie eine typische Ökostrom-Produktseite vor und nach der EmpCo-Compliance-Überarbeitung aussehen könnte. Es illustriert, dass eine konforme Kommunikation nicht weniger überzeugend sein muss — im Gegenteil.
„Mit unserem ÖkoStrom Plus setzen wir auf 100 % grüne, klimaneutrale Energie aus erneuerbaren Quellen. Gut für Ihr Gewissen und gut für die Umwelt. Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft — wählen Sie jetzt unseren klimafreundlichen Ökostromtarif."
Verstöße: „klimaneutral" (Per-se-Verbot ohne Nachweis), „grüne Energie" (allgemeine Umweltaussage), „nachhaltige Zukunft" (ungesichertes Zukunftsversprechen), „klimafreundlich" (allgemeine Aussage ohne Substanz).
„ÖkoStrom Plus: 100 % Windenergie aus deutschen Anlagen. Zertifiziert durch das Grüner Strom Label (Zertifikat Nr. GSL-2025-04712, gültig bis 12/2026). Herkunftsnachweise nach EEG für jede gelieferte Kilowattstunde. Keine CO₂-Kompensation — echter Ökostrom aus direkten Lieferverträgen mit Windparkbetreibern in Schleswig-Holstein und Brandenburg."
Warum konform: Spezifische Quelle (Windenergie, Deutschland), anerkanntes Label mit Zertifikatsnummer, Gültigkeitsdatum, klare Abgrenzung von Kompensationsmodellen, Herkunftsnachweis nach EEG.
Der Unterschied liegt nicht in der Überzeugungskraft — der konforme Text ist sogar informativer und damit für den aufgeklärten Kunden glaubwürdiger. Der Unterschied liegt in der Spezifität: Wo vorher vage Versprechen standen, stehen jetzt nachprüfbare Fakten.
Fazit
Greenwashing bei Stadtwerken ist kein Randproblem und kein böser Wille — es ist das Ergebnis einer jahrelangen Kommunikationspraxis, die sich jetzt an einer neuen Rechtslage messen lassen muss. Die EmpCo-Richtlinie zieht ab September 2026 eine klare Linie zwischen erlaubter Umweltkommunikation und irreführender Werbung.
Die gute Nachricht für Energieversorger und Stadtwerke: Wer die Überarbeitung jetzt angeht, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. Transparente, spezifische Kommunikation baut Vertrauen auf — gerade bei einem Publikum, das zunehmend sensibel für hohle Nachhaltigkeitsversprechen ist. Ein „Grüner Strom Label-zertifiziert, 100 % Windkraft aus deutschem Windpark" ist überzeugender als jedes allgemeine Öko-Versprechen.
Der Handlungsbedarf ist real: Produktseiten, Unternehmensdarstellungen, Pressearchive, Social-Media-Profile, PDF-Broschüren — all das muss vor September 2026 geprüft und angepasst sein. Der erste Schritt ist ein systematischer Scan der eigenen Website.
Ist Ihre Stadtwerke-Website EmpCo-konform?
Finden Sie Greenwashing-Risiken bevor es die Behörden tun — kostenlos und ohne Account.
Kostenlos scannen