Was ist die Green Claims Richtlinie?
Die Green Claims-Richtlinie — offiziell „Richtlinie über die Begründung und Kommunikation expliziter Umweltaussagen" — ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2023. Sie ist Teil des Europäischen Green Deal und sollte das EU-Verbraucherrecht um eine zentrale Komponente ergänzen: die wissenschaftliche Nachweispflicht für Umweltaussagen.
Während bestehende Richtlinien wie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) bereits irreführende Werbung allgemein untersagten, fehlte bislang ein EU-weites Instrument, das explizit regelt, wie ein Unternehmen eine Umweltaussage inhaltlich belegen muss. Genau diese Lücke wollte die Green Claims Directive schließen.
Der offizielle Name im EU-Gesetzgebungsverfahren lautet: Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on substantiation and communication of explicit environmental claims (Green Claims Directive). Im deutschen Sprachgebrauch ist sie als Green Claims Richtlinie oder Green Claims Verordnung bekannt — wobei die korrekte Einordnung „Richtlinie" ist, keine Verordnung.
Im EU-Recht ist eine Richtlinie kein direkt anwendbares Gesetz — sie muss zunächst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Verordnung hingegen gilt unmittelbar in allen EU-Staaten. Die Green Claims-Richtlinie war als Richtlinie konzipiert, weshalb der Begriff „Green Claims Verordnung" technisch nicht korrekt ist.
Die Richtlinie war explizit als Ergänzung zur EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) konzipiert. Während die EmpCo-Richtlinie regelt, welche Aussagen im Marketing verboten sind, sollte die Green Claims Directive regeln, was erlaubte Aussagen inhaltlich voraussetzen: unabhängige Prüfung, anerkannte wissenschaftliche Methoden und standardisierte Kennzeichnungspflichten.
Green Claims Richtlinie vs. EmpCo-Richtlinie: Die Unterschiede
Beide Instrumente gehören zum selben EU-Regulierungsrahmen gegen Greenwashing — verfolgen aber unterschiedliche Ansätze. Die Verwechslung ist verbreitet, weil beide zeitgleich diskutiert wurden und ähnliche Ziele verfolgen. Eine klare Abgrenzung ist für die Compliance-Praxis entscheidend.
| Kriterium | EmpCo-Richtlinie (2024/825) | Green Claims Directive |
|---|---|---|
| Regelungsgegenstand | Verbotene Aussagen in Marketing und Werbung | Nachweispflichten für erlaubte Umweltaussagen |
| Ansatz | Verbotsliste: Was darf nicht gesagt werden? | Substantiierungspflicht: Was muss bewiesen werden? |
| Status (April 2026) | Verabschiedet, gilt ab 27. September 2026 | Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt (Juni 2025) |
| Zertifizierung | Keine Vorab-Zertifizierungspflicht | Vorgesehen: Prüfung durch akkreditierte Dritte |
| Beispiel | „Klimaneutral" ist per se verboten | Wenn „klimaneutral" erlaubt: LCA-Studie + Zertifikat nötig |
| Adressat | Alle B2C-Unternehmen in der EU | Alle Unternehmen mit expliziten Umweltaussagen |
Vereinfacht gesagt: Die EmpCo-Richtlinie verbietet bestimmte Aussagen kategorisch. Die Green Claims-Richtlinie hätte geregelt, unter welchen Bedingungen Umweltaussagen überhaupt zulässig sind — und welche Dokumentation dafür notwendig gewesen wäre.
Aktueller Stand der Green Claims Richtlinie 2026
Der aktuelle Stand der Green Claims Richtlinie im April 2026: Das Gesetzgebungsverfahren ist seit Juni 2025 formal ausgesetzt. Die EU-Kommission unter Kommissionspräsidentin von der Leyen hat den Vorschlag aus dem Arbeitsprogramm zurückgezogen — als Teil einer breiteren Initiative zur Reduktion von Regulierungsaufwand für Unternehmen im Rahmen des sogenannten „Omnibus"-Pakets.
Konkret bedeutet das: Die Green Claims Directive wird in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr kommen. Ob und wann ein überarbeiteter Vorschlag vorgelegt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Die EU-Kommission hat keine verbindliche Zeitplanung kommuniziert.
„Die Kommission zieht den Vorschlag zurück, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Ambitionen des Green Deal beizubehalten."
Diese Entwicklung verändert die Compliance-Landschaft grundlegend: Die EmpCo-Richtlinie ist damit das einzige verbindliche EU-Instrument, das ab September 2026 gegen Greenwashing in der Werbung vorgeht. Es gibt kein zweites Gesetz, auf dessen Inkrafttreten man warten könnte.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Green Claims-Richtlinie ist ausgesetzt. Die EmpCo-Richtlinie gilt ab 27. September 2026 — unabhängig davon. Unternehmen, die ihre Compliance-Maßnahmen auf das Inkrafttreten der Green Claims Directive warten, riskieren, die EmpCo-Frist zu verpassen.
Was die Green Claims Richtlinie zusätzlich regeln sollte
Für das Verständnis der aktuellen Regulierungslücke lohnt ein Blick darauf, was die Green Claims-Richtlinie ursprünglich regeln sollte — und was damit vorerst nicht kommt.
Vorab-Prüfung durch unabhängige Dritte
Der Kernmechanismus der Green Claims Directive war eine verpflichtende Vorab-Zertifizierung: Bevor ein Unternehmen eine explizite Umweltaussage wie „klimapositiv" oder „CO₂-neutral bis 2030" verwenden darf, hätte ein akkreditierter Drittprüfer die Grundlage dieser Aussage verifizieren müssen. Das hätte den Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen green claims strukturell verankert.
Wissenschaftliche Substantiierungspflicht
Umweltaussagen hätten auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden basieren müssen — insbesondere auf Lebenszyklusanalysen (LCA) nach ISO 14040/14044. Ein Unternehmen, das behauptet, sein Produkt sei „umweltschonend", hätte den gesamten Produktlebenszyklus belegen müssen: Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Nutzung und Entsorgung.
Vergleichsaussagen streng reguliert
Besonders strengen Anforderungen hätten Vergleichsaussagen unterlegen — also Behauptungen wie „30% weniger CO₂ als der Branchendurchschnitt" oder „umweltfreundlicher als Wettbewerber X". Solche Aussagen hätten nur auf Basis vergleichbarer, aktueller und transparent gemachter Daten zulässig gewesen sein — mit Nachweispflicht gegenüber Behörden.
Standardisierte Umweltkennzeichnung
Die Richtlinie hätte zudem eine Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln und -labels eingeführt. Nur noch Labels mit behördlich anerkannter Grundlage hätten genutzt werden dürfen — private Siegel ohne unabhängige Prüfung wären unzulässig geworden. Für viele Branchen wäre dies ein massiver Einschnitt gewesen.
Was gilt jetzt für Unternehmen?
Die Aussetzung der Green Claims-Richtlinie ändert nichts an der unmittelbaren Compliance-Pflicht. Für Unternehmen, die in der EU ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Umweltargumenten bewerben, gilt ab 27. September 2026 die EmpCo-Richtlinie — verbindlich und mit spürbaren Konsequenzen bei Verstoß.
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ergänzt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und verankert vier kategorische Verbote, die per se als unlautere Geschäftspraktik gelten:
- Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis („umweltfreundlich", „grün", „nachhaltig")
- Aussagen über klimaneutrale, klimapositive oder CO₂-neutrale Produkte, die auf Kompensation basieren
- Durability-Claims ohne Grundlage (z. B. übertriebene Haltbarkeitsversprechen)
- Irreführende Informationen über Reparierbarkeit oder vorzeitige Obsoleszenz
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Verbote durchzusetzen — in Deutschland durch die Wettbewerbsbehörden und über das UWG. Bußgelder können bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen.
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Für die Praxis bedeutet das: Wer heute Aussagen wie „klimaneutral", „CO₂-kompensiert" oder „nachhaltig produziert" auf seiner Website verwendet, sollte diese vor September 2026 überprüfen und anpassen. Es reicht nicht, auf eine eventuell spätere Green Claims-Regulierung zu warten — die EmpCo-Frist läuft unabhängig davon.
Besonders betroffen sind Branchen mit starker Nachhaltigkeitskommunikation: Energieversorger, Stadtwerke, Hersteller von Konsumgütern, Mode- und Textilindustrie sowie Finanzdienstleister, die ESG-konforme Produkte bewerben.
Fazit
Die Green Claims-Richtlinie war das ambitionierteste Instrument im EU-Kampf gegen Greenwashing — und ist vorerst gescheitert. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im Juni 2025 ausgesetzt, ein Neustart ist nicht absehbar.
Das ändert jedoch nichts an der unmittelbaren Handlungspflicht: Die EmpCo-Richtlinie gilt ab 27. September 2026. Sie verbietet kategorisch vage Umweltaussagen und kompensationsbasierte Klimaneutralitätsclaims. Für die meisten Unternehmen ist das der relevante Handlungsrahmen — und der erfordert jetzt Aufmerksamkeit.
Sollte die Green Claims Directive in überarbeiteter Form zurückkehren, würde sie die EmpCo-Anforderungen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Wer heute EmpCo-konform aufgestellt ist, hat die beste Ausgangslage für alle zukünftigen Verschärfungen — ob durch eine neue Green Claims-Richtlinie oder anderweitig.
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