Was ist ein Greenwashing Scanner?
Ein Greenwashing Scanner ist ein automatisiertes Tool, das eine Website systematisch nach Umweltaussagen durchsucht und diese auf ihre rechtliche Konformität prüft. Der Scanner arbeitet dabei in drei Schritten: Er crawlt die Website wie eine Suchmaschine, erkennt Risikobegriffe aus dem Verbotskatalog der EU-Richtlinie 2024/825 und nutzt anschließend künstliche Intelligenz, um den Satzkontext zu analysieren.
Das Ergebnis ist ein strukturierter Report mit allen Fundstellen, einer Risikobewertung (hoch, mittel, niedrig) und konkreten Handlungsempfehlungen. Statt Wochen manueller Arbeit liefert der Scanner das Ergebnis in wenigen Minuten.
Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen UWG-Regelungen. Wettbewerber, die Deutsche Umwelthilfe und Verbraucherschutzverbände können ab diesem Tag abmahnen — ohne Vorwarnung und ohne Übergangsfrist.
Warum reicht eine manuelle Prüfung nicht aus?
Eine durchschnittliche Unternehmenswebsite umfasst 50 bis 300 Seiten. Produktseiten, Blogbeiträge, Footer-Texte, About-us-Seiten, Kategoriebeschreibungen — Greenwashing-Risiken verstecken sich überall, nicht nur auf der Startseite oder der Nachhaltigkeitsseite.
Eine vollständige manuelle Prüfung durch eine Person, die jeden Text gegen den Verbotskatalog abgleicht, dauert mehrere Arbeitstage. Rechnet man Wiederholungsprüfungen nach Content-Updates ein, ist der manuelle Ansatz schlicht nicht skalierbar.
| Kriterium | Manuelle Prüfung | Greenwashing Scanner |
|---|---|---|
| Zeit für 50 Seiten | 2–4 Werktage | ca. 3 Minuten |
| Kosten | Intern: Arbeitsstunden; extern: Anwaltshonorar | Kostenloser Teaser-Scan verfügbar |
| Vollständigkeit | Abhängig von Sorgfalt und Kenntnisstand | Alle crawlbaren Seiten systematisch |
| Wiederholbarkeit | Aufwand wiederholt sich bei jedem Update | Jederzeit wiederholbar auf Knopfdruck |
| Dokumentation | Manuell erstellen | Report automatisch generiert |
Wie funktioniert der EmpCo Scanner?
Der EmpCo Scanner nimmt jede öffentlich erreichbare Website in drei Schritten auseinander:
- URL eingeben: Sie geben die Domain Ihres Unternehmens ein — keine Anmeldung, kein Account erforderlich.
- Scan läuft automatisch: Der Scanner crawlt Ihre Website, findet alle verlinkten Unterseiten und analysiert jeden Text gegen den Verbotskatalog der EU-Richtlinie 2024/825. Die KI bewertet dabei den vollständigen Satzkontext, nicht nur einzelne Keywords.
- Report mit allen Findings: Sie erhalten eine strukturierte Übersicht aller Fundstellen, gruppiert nach Risikolevel, mit dem Originaltext und einer konkreten Empfehlung zur Anpassung.
Der Teaser-Scan analysiert die ersten Seiten Ihrer Website kostenlos und ohne Anmeldung. Für eine vollständige Analyse aller Unterseiten stehen kostenpflichtige Pakete zur Verfügung.
Was erkennt der Scanner konkret?
Der EmpCo Scanner ist auf die vier Verbotskategorien der EU-Richtlinie 2024/825 ausgerichtet:
1. Allgemeine Umweltaussagen
Begriffe wie „nachhaltig", „grün", „öko", „umweltfreundlich" oder „klimafreundlich" ohne belastbaren Nachweis sind ab September 2026 verboten. Der Scanner erkennt diese Begriffe und bewertet sie im Satzkontext: Ist ein anerkanntes Siegel oder ein konkreter Beleg vorhanden, sinkt das Risiko.
2. Klimaneutralitäts-Claims
Aussagen wie „CO₂-neutral" oder „klimaneutral", die allein durch den Kauf von Kompensationszertifikaten begründet werden, sind nach EU-Recht nicht mehr zulässig. Das gilt für produktbezogene Aussagen auf Produktseiten ebenso wie für allgemeine Unternehmensaussagen ohne konkreten Nachweis.
3. Nicht anerkannte Siegel
Selbst erfundene „Öko-Siegel" oder Nachhaltigkeitslabels, die nicht auf einem transparenten und unabhängig geprüften Zertifizierungssystem beruhen, verstoßen gegen das neue UWG. Anerkannte Siegel wie das EU-Ecolabel, der Blaue Engel oder ISO 14024 Typ-I-Zeichen bleiben zulässig.
4. Vage Zukunftsversprechen
Aussagen wie „Bis 2030 klimaneutral" ohne messbaren Umsetzungsplan, unabhängige Überprüfung und konkrete Zwischenziele sind ebenfalls verboten. Der Scanner markiert solche Versprechen, damit Sie sie mit einem belastbaren Plan unterlegen können.
Für wen ist ein Greenwashing Scanner sinnvoll?
Die EU-Richtlinie 2024/825 betrifft grundsätzlich jedes Unternehmen, das mit Umwelteigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen wirbt. Besonders relevant ist ein automatisierter Scanner für drei Gruppen:
- Unternehmen mit Nachhaltigkeitskommunikation: Jedes Unternehmen, das auf seiner Website Begriffe wie „nachhaltig", „grün" oder „CO₂-neutral" verwendet, hat ein Abmahnrisiko ab September 2026. Ein Scanner liefert in Minuten Klarheit darüber, wo Handlungsbedarf besteht.
- Agenturen und Dienstleister: Wer Websites für Kunden betreibt oder pflegt, trägt eine Mitverantwortung für die Rechtskonformität der Inhalte. Ein automatisierter Scan schützt Agenturen vor Haftungsrisiken und bietet gleichzeitig einen nachweisbaren Compliance-Service.
- Rechtsteams und Compliance-Verantwortliche: Wer intern Compliance-Nachweise erbringen muss, braucht eine dokumentierte Prüfung. Der automatisch generierte Report dient als Nachweis, dass eine systematische Prüfung stattgefunden hat — und zeigt genau, was geändert wurde.
Wer einer Greenwashing-Abmahnung vorbeugen will, sollte nicht bis September 2026 warten. Die Deutsche Umwelthilfe und andere Abmahnvereine sind bereits aktiv und werden ihre Kapazitäten zum Stichtag deutlich ausbauen.
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